Revisionssichere Archivierung
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen kurz GDPdU bedeutet eine Archivierung der Daten von Unternehmen. Darin enthalten sind bestimmte Regeln, die jedes Unternehmen einhalten muss.
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt wie lange und welche digitalen Unterlagen eines Betriebes gespeichert werden müssen. Nicht nur Buchungsbelege oder Rechnungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Ansonsten kann bei einer Betriebsprüfung eine empfindliche Strafe drohen.
Viele, besonders kleine oder mittelständische Unternehmen, wissen darüber unzureichend Bescheid. Diese Bestimmungen sind jedoch in dem Umsatzsteuergesetz festgelegt und bei Nichteinhaltung kommt eine böse Überraschung auf sie zu. Es ist also ratsam sich damit auseinanderzusetzen.









